Bürgerbus (nur Gemeinde Rüderswil)
In der Gemeinde Rüderswil fährt der Bürgerbus. Dieser gehört zum öffentlichen Verkehr. Der Schülertransport wird durch den Bürgerbus übernommen.
Alle weiteren Infos sind auf der Gemeindehomepage Rüderswil zu finden.
Für den Schülertransport ist der Fahrplan unter folgendem Link zu finden.
Schulbus
Schulbus Frittenbach – Mungnau
Abfahrtsorte:
Schulhaus Frittenbach - Brüggli bei Sägerei Hertig - Schulhaus Mungnau
Schulbus Moosegg - Emmmenmatt - Lauperswil - Sek Zollbrück
Abfahrtsorte:
Schulhaus Moosegg – Sägerei Längenbach – Feuerwehrmagazin Emmenmatt – Schulhaus Lauperswil Dorf – Parkplatz Sekundarschule Zollbrück (Pintli)
Folgende Kinder sind berechtigt den Schulbus zu benutzen:
Alle Kinder der Moosegg
Kindergartenkinder Emmenmatt
Alle Kinder des Frittenbachs
Folgende Punkte sind zu beachten:
Der Schulbus hält nur an den vorgesehenen Haltestellen und fährt pünktlich ab.
Die Schüler und Schülerinnen haben sich rechtzeitig bei den Haltestellen einzufinden (Schulbus wartet nicht).
Bei Krankheit, KUW oder Bezug eines freien Halbtages müssen die Kinder nicht abgemeldet werden. Wenn die Kinder sich nicht zur richtigen Zeit beim Treffpunkt befinden, wird angenommen, dass kein Transport nötig ist.
Von den Kindern und Jugendlichen wird ein anständiges Verhalten gegenüber den Mitfahrenden und / oder dem Fahrer bzw. der Fahrerin vorausgesetzt! Bei Fehlverhalten / Reklamationen interveniert die Schulleitung und informiert die betreffenden Eltern und bespricht das weitere Vorgehen.
Mitbenutzung Schulbus
In begründeten Fällen und wenn es die Platzverhältnisse zulassen, können nicht berechtigte Schülerinnen und Schüler im Schulbus mit fahren. Die Eltern müssen spätestens bis Mitte Juni vor Beginn des Schuljahres beim Schulsekretariat ein schriftliches Gesuch einreichen.
Private Transportfahrten
Wird bei unzumutbarem Schulweg der Transport durch die Eltern übernommen, wird ihnen eine Kilometerentschädigung für die effektiv geleisteten Kilometer zwischen dem Wohnort bis zur nächstgelegenen Bushaltestelle (wenn vorhanden) ausgerichtet. Pro Kilometer wird eine Entschädigung gemäss dem Merkblatt Schulungsort (Schülerinnen- und Schülertransporte) der Erziehungsdirektion des Kantons Bern ausgerichtet. Wenn möglich sind Fahrgemeinschaften zu bilden.
Bei privaten Transporten, welche entschädigt werden, sind die Vorgaben des Strassenverkehrsrechts einzuhalten, insbesondere Sicherheitsgurten, Sitzerhöhungen, Anzahl Sitzplätze. Die Gesuchsteller haben kein Anrecht auf Forderungen gegenüber der Gemeinde bei allfälligen Unfällen bzw. Zwischenfällen.